Nutzungsbedingungen für das Casino Zell am See

- Geltungsbereich und rechtliche Grundlagen
Diese Nutzungsbedingungen regeln den Zutritt und Aufenthalt im Casino Zell am See, Esplanade 4-6, 5700 Zell am See, Österreich. Das Casino wird von der Casinos Austria AG betrieben und unterliegt der Besuchs- und Spielordnung der Casinos Austria AG sowie den geltenden österreichischen Glücksspielgesetzen. Mit dem Betreten der Räumlichkeiten werden diese Bedingungen verbindlich anerkannt.
2. Zutrittsvoraussetzungen
2.1 Mindestalter und Ausweispflicht
Der Zutritt zum Casino ist ausschließlich Personen gestattet, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Jeder Besuch ist nur unter Vorlage eines gültigen amtlichen Lichtbildausweises (insbesondere Reisepass, Personalausweis oder gleichwertiges Dokument) zulässig. Ohne gültigen Ausweis wird der Zutritt verweigert. Ausweiskontrollen können jederzeit während des Aufenthalts durchgeführt werden.
2.2 Hausrecht und Zutrittsverweigerung
Das Hausrecht wird durch die Casinos Austria AG bzw. deren Beauftragte ausgeübt. Der Zutritt kann ohne Angabe von Gründen verweigert oder der Aufenthalt beendet und Personen aus den Räumlichkeiten verwiesen werden. Personen, die gegen die Besuchs- und Spielordnung verstoßen, sich unangemessen verhalten oder den Spielbetrieb stören, können vom weiteren Aufenthalt ausgeschlossen werden. Gesperrte Personen sowie Personen mit aufrechter Selbstsperre gemäß österreichischem Glücksspielrecht erhalten keinen Zutritt.
2.3 Kleiderordnung
Von allen Besuchern wird eine angemessene Kleidung erwartet. Freizeitkleidung wie Sportbekleidung, Badebekleidung, stark beschädigte oder zerrissene Kleidung sowie unpassendes Schuhwerk können zum Ausschluss vom Zutritt oder Aufenthalt führen. Die Beurteilung der Angemessenheit der Kleidung obliegt ausschließlich dem Personal vor Ort.
3. Verhaltensregeln im Casino
3.1 Allgemeine Verhaltensvorschriften
Besucher haben sich rücksichtsvoll zu verhalten und die allgemein üblichen Gepflogenheiten eines Casinos zu beachten. Ungebührliches Verhalten, Belästigung anderer Gäste oder des Personals, lautes oder aggressives Auftreten sowie der Konsum von mitgebrachten Speisen und Getränken sind untersagt. Rauchen ist nur in den dafür vorgesehenen und entsprechend gekennzeichneten Bereichen gestattet.
3.2 Spielteilnahme und Spielregeln
Die Teilnahme am Spiel erfolgt ausschließlich nach den jeweils gültigen Spielregeln der Casinos Austria AG für die angebotenen Spiele (unter anderem American Roulette, Black Jack, Poker, Spielautomaten). Spieler haben die Anweisungen des Spielleitungs- und Aufsichtspersonals zu befolgen. Manipulationsversuche, Betrug oder der Einsatz unerlaubter Hilfsmittel führen zum sofortigen Ausschluss vom Spiel sowie gegebenenfalls zur Anzeige bei den zuständigen Behörden.
3.3 Fotografieren und Aufzeichnungen
Das Fotografieren, Filmen sowie die Anfertigung von Audio- oder Videoaufnahmen in den Räumlichkeiten des Casinos sind ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung untersagt. Zuwiderhandlungen können zur Sicherstellung bzw. Beschlagnahme des Aufnahmematerials im gesetzlich zulässigen Umfang sowie zur Verhängung eines Hausverbots führen.
4. Öffnungszeiten und Betriebsunterbrechungen
Die jeweils gültigen regulären Öffnungszeiten sind der offiziellen Website des Casinos oder der telefonischen Auskunft unter +43 6542 47447 zu entnehmen. Am 24. Dezember bleibt das Casino geschlossen. Öffnungszeiten können aus betrieblichen, sicherheitstechnischen oder behördlichen Gründen angepasst oder der Betrieb vorübergehend eingestellt werden. Ein Anspruch auf Zutritt oder Spielteilnahme besteht zu keinem Zeitpunkt.
5. Haftung und Verantwortung
5.1 Haftungsausschluss
Für Verluste, Diebstahl oder Beschädigung von mitgebrachten Gegenständen, Wertsachen oder Bargeld wird keine Haftung übernommen, sofern nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Casinos Austria AG oder ihrer Erfüllungsgehilfen vorliegt. Für Garderobe und persönliche Gegenstände sind die Besucher selbst verantwortlich. Die Nutzung der vorhandenen Schließfächer wird empfohlen, ersetzt jedoch keine eigene Sorgfaltspflicht.
5.2 Verantwortungsvolles Spielen
Glücksspiel kann zu Abhängigkeit führen. Es wird ausdrücklich auf die bestehenden Risiken hingewiesen. Im Rahmen der Richtlinien der Casinos Austria AG stehen Informations- und Unterstützungsangebote bei problematischem Spielverhalten zur Verfügung. Besucher können jederzeit eine freiwillige Selbstsperre beantragen. Informationen hierzu sind beim Personal vor Ort oder über die zentrale Beratungsstelle der Casinos Austria AG erhältlich.
6. Datenschutz und Videoüberwachung
Zum Schutz der Gäste und zur Einhaltung gesetzlicher Vorgaben werden alle öffentlich zugänglichen Bereiche des Casinos videoüberwacht. Die Aufzeichnungen dienen ausschließlich der Sicherheit, der Aufklärung von Straftaten und der Einhaltung glücksspielrechtlicher Bestimmungen. Personenbezogene Daten werden gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und den österreichischen Datenschutzgesetzen verarbeitet. Nähere Informationen zum Datenschutz, insbesondere zu Verantwortlichem, Rechtsgrundlagen, Speicherdauer und Betroffenenrechten, sind der auf der Website der Casinos Austria AG veröffentlichten Datenschutzerklärung zu entnehmen.
7. Änderungen der Nutzungsbedingungen
Die Casinos Austria AG behält sich das Recht vor, diese Nutzungsbedingungen jederzeit zu ändern oder zu ergänzen. Änderungen werden durch Aushang im Casino sowie auf der Website bekannt gegeben und treten mit Veröffentlichung in Kraft. Besucher sind verpflichtet, sich vor jedem Besuch über die aktuell geltenden Bedingungen zu informieren.
8. Kontakt und Beschwerden
Für Fragen zu diesen Nutzungsbedingungen, zur Besuchs- und Spielordnung oder für Beschwerden steht folgende Kontaktadresse zur Verfügung:
Casino Zell am See
Esplanade 4-6
5700 Zell am See
Österreich
Telefon: +43 6542 47447
E-Mail: [email protected]
Schriftliche Beschwerden werden innerhalb von 14 Tagen bearbeitet.
9. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung nach österreichischem Recht möglichst nahekommt.
Stand: Jänner 2025
