Casino Zell Am See
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AML / KYC Policy im Casino Zell am See

Richtlinien zur Geldwäscheprävention und Identitätsprüfung gemäß österreichischen Gesetzen.

1. Geltungsbereich und rechtliche Grundlagen

Diese AML / KYC Policy regelt die Verfahren zur Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sowie die Identitätsprüfung aller Besucher im Casino Zell am See. Das Casino wird von der Casinos Austria AG betrieben und unterliegt den österreichischen Glücksspielgesetzen sowie den einschlägigen europäischen Richtlinien zur Geldwäschebekämpfung. Die Einhaltung dieser Vorgaben ist Voraussetzung für den Betrieb als staatlich konzessioniertes Casino in Österreich.

Alle Besucher sind verpflichtet, sich den in diesem Dokument beschriebenen Verfahren zu unterziehen. Die Nichteinhaltung kann zur Verweigerung des Zutritts oder zum Ausschluss vom Spielbetrieb führen.

2. Identitätsprüfung und Zutrittsbedingungen

2.1. Altersverifikation

Der Zutritt zum Casino Zell am See ist ausschließlich Personen gestattet, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Vor dem Betreten der Spielbereiche ist ein gültiger amtlicher Lichtbildausweis vorzulegen. Akzeptiert werden ausschließlich Originaldokumente. Kopien von Ausweisen - sowohl in digitaler als auch in physischer Form - werden nicht anerkannt.

2.2. Zulässige Ausweisdokumente

Zur Identitätsprüfung werden insbesondere folgende Dokumente anerkannt:

  • Personalausweis (österreichisch oder eines EU-Mitgliedstaats)
  • Reisepass (national oder international)
  • Andere gültige amtliche Lichtbildausweise

Abgelaufene Dokumente werden nicht akzeptiert. Das Personal ist berechtigt, die Echtheit der vorgelegten Dokumente zu prüfen und bei Zweifeln den Zutritt zu verweigern.

2.3. Datenerfassung beim Eintritt

Beim Eintritt werden folgende personenbezogene Daten erfasst:

  • Vollständiger Name
  • Geburtsdatum
  • Ausweistyp und ausstellende Behörde
  • Ausstellungsdatum und Gültigkeitsdauer

Die Datenerfassung erfolgt in Übereinstimmung mit den österreichischen Datenschutzbestimmungen und dient ausschließlich der Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen im Rahmen der Geldwäscheprävention.

3. Anti-Geldwäsche-Maßnahmen

3.1. Verdachtsmeldungen

Das Casino Zell am See ist verpflichtet, ungewöhnliche oder verdächtige Transaktionen zu melden. Als verdächtig gelten insbesondere:

  • Transaktionen ohne erkennbaren wirtschaftlichen Hintergrund
  • Häufige Wechsel zwischen verschiedenen Zahlungsmitteln ohne entsprechende Spielaktivität
  • Versuche, Identitätsprüfungen zu umgehen
  • Auffälliges Verhalten im Zusammenhang mit Geldtransaktionen

Das Personal ist geschult, derartige Vorgänge zu erkennen und gemäß internen Meldeverfahren zu dokumentieren. Besucher werden über laufende Prüfungen nicht informiert, um die Integrität von Untersuchungen zu gewährleisten.

3.2. Transaktionsüberwachung

Alle Transaktionen im Casino unterliegen einer laufenden Überwachung. Dies umfasst insbesondere:

  • Dokumentation von Spieleinsätzen und Gewinnen
  • Nachvollziehbarkeit von Geldflüssen innerhalb des Casinos
  • Aufzeichnung von Auszahlungen und deren Empfängern

Die Aufbewahrungsfrist für diese Aufzeichnungen richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben und beträgt mindestens sieben Jahre.

3.3. Zusammenarbeit mit Behörden

Das Casino Zell am See arbeitet mit den zuständigen österreichischen Behörden zusammen. Auf Anfrage werden die erforderlichen Informationen und Unterlagen bereitgestellt. Die Zusammenarbeit erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und unter Wahrung der Vertraulichkeit gegenüber unbeteiligten Dritten.

4. Know Your Customer (KYC) Verfahren

4.1. Erstbesuch und Registrierung

Bei jedem Erstbesuch erfolgt eine vollständige Identitätsprüfung. Die dabei erfassten Daten werden in einem gesicherten System gespeichert und bei Folgebesuchen abgeglichen. Besucher, die das Casino regelmäßig aufsuchen, können in das interne Besuchersystem aufgenommen werden, müssen jedoch weiterhin bei jedem Besuch einen gültigen Ausweis vorlegen.

4.2. Erweiterte Prüfungen

In bestimmten Fällen können erweiterte Prüfungen erforderlich sein, insbesondere:

  • Bei Gewinnen oder Transaktionen über festgelegten Schwellenwerten
  • Bei Auffälligkeiten im Spielverhalten
  • Auf Anforderung von Aufsichts- oder Ermittlungsbehörden

In solchen Fällen können zusätzliche Unterlagen angefordert werden, etwa Nachweise über die Herkunft der eingesetzten Mittel oder Wohnsitznachweise. Die Auszahlung von Gewinnen kann bis zur vollständigen Klärung zurückgehalten werden.

4.3. Ablehnung und Ausschluss

Das Casino Zell am See behält sich vor, Personen den Zutritt zu verweigern oder vom Spielbetrieb auszuschließen, wenn:

  • Die Identität nicht zweifelsfrei festgestellt werden kann
  • Verdacht auf Geldwäsche oder Betrug besteht
  • Falsche Angaben gemacht wurden
  • Die Mitwirkung an KYC-Verfahren verweigert wird

Ein Ausschluss kann temporär oder dauerhaft erfolgen. Betroffene Personen werden schriftlich über die Gründe informiert, sofern dadurch laufende Ermittlungen nicht gefährdet werden.

5. Datenschutz und Vertraulichkeit

Alle im Rahmen der AML- und KYC-Verfahren erhobenen Daten werden gemäß der österreichischen Datenschutzgesetzgebung und der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verarbeitet. Die Daten werden ausschließlich für die in diesem Dokument beschriebenen Zwecke verwendet und nicht an Dritte weitergegeben, außer dies ist gesetzlich vorgeschrieben oder zur Erfüllung behördlicher Anfragen erforderlich.

Besucher haben das Recht auf Auskunft über die zu ihrer Person gespeicherten Daten. Entsprechende Anfragen sind schriftlich an die Verwaltung des Casino Zell am See zu richten.

6. Besuchs- und Spielordnung

Diese AML / KYC Policy ist Bestandteil der allgemeinen Besuchs- und Spielordnung der Casinos Austria AG, die für alle zwölf österreichischen Casinos einheitlich gilt. Besucher sind verpflichtet, sich mit der vollständigen Ordnung vertraut zu machen und diese einzuhalten. Die Besuchs- und Spielordnung ist im Casino einsehbar und auf der offiziellen Website abrufbar.

7. Änderungen und Aktualisierungen

Das Casino Zell am See behält sich das Recht vor, diese Policy jederzeit zu ändern oder zu ergänzen, um neuen gesetzlichen Anforderungen oder betrieblichen Notwendigkeiten Rechnung zu tragen. Änderungen werden auf der offiziellen Website veröffentlicht und treten mit der Veröffentlichung in Kraft. Besucher sind angehalten, sich regelmäßig über etwaige Anpassungen zu informieren.

8. Kontakt und Anfragen

Fragen zu dieser AML / KYC Policy können an die Verwaltung des Casino Zell am See gerichtet werden. Die Anschrift lautet:

Casino Zell am See
Esplanade 4-6
5700 Zell am See
Österreich

Anfragen werden innerhalb einer angemessenen Frist bearbeitet.