Casino Zell am See - Identitätsprüfung beim Zutritt

- Geltungsbereich dieses Dokuments
Dieses Dokument beschreibt die Anforderungen an die Identitätsprüfung, die für den Zutritt zum Casino Zell am See verbindlich gelten. Die Regelungen basieren auf der Besuchs- und Spielordnung sowie auf den gesetzlichen Verpflichtungen, denen die Casinos Austria AG als Betreiber unterliegt. Das Casino Zell am See befindet sich an der Adresse Esplanade 4-6, 5700 Zell am See, Österreich.
Die Identitätsprüfung ist eine zwingende Zutrittsvoraussetzung. Personen, die keine gültige Identität nachweisen können oder die Altersanforderung nicht erfüllen, erhalten keinen Zutritt zur Spielbank.
- Altersanforderung
Der Zutritt zum Casino Zell am See ist ausschließlich Personen gestattet, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Diese Altersgrenze gilt ohne Ausnahme und wird bei jedem Besuch am Eingang überprüft. Das Alter ist durch Vorlage eines gültigen amtlichen Lichtbildausweises nachzuweisen.
Bestehen Zweifel an der Volljährigkeit, ist ein entsprechender Ausweis vorzulegen, auch wenn das Mindestalter möglicherweise bereits erreicht ist.
3. Pflicht zur Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises
3.1 Grundsatz
Jede Person, die das Casino Zell am See betreten möchte, ist verpflichtet, beim Zutritt einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis im Original vorzulegen. Diese Pflicht gilt ohne Ausnahme, unabhängig von Nationalität, Aufenthaltsstatus oder Häufigkeit früherer Besuche.
3.2 Akzeptierte Dokumente
Als gültige amtliche Lichtbildausweise werden in der Regel folgende Dokumente anerkannt:
- Reisepass - gültig, im Original
- Personalausweis - gültig, im Original
- Führerschein - gültig, im Original, nur wenn amtlich und mit Lichtbild ausgestellt
Die Vorlage von Kopien, Fotos oder digitalen Abbildungen von Ausweisdokumenten ist nicht zulässig. Es werden ausschließlich Originaldokumente akzeptiert.
3.3 Ungültige oder abgelaufene Dokumente
Abgelaufene Ausweisdokumente werden nicht anerkannt. Dokumente, die beschädigt, unleserlich oder in einem Zustand sind, der eine eindeutige Identifizierung nicht ermöglicht, werden abgelehnt. In diesen Fällen ist der Zutritt zu verweigern, bis ein gültiges Dokument vorgelegt wird.
- Verfahren der Identitätsprüfung beim Zutritt
Die Identitätsprüfung findet an der Rezeption bzw. am Eingang des Casino Zell am See statt und umfasst im Regelfall folgende Schritte:
- Prüfung des vorgelegten Ausweises auf Gültigkeit und Echtheit
- Feststellung des Alters anhand des Geburtsdatums im Dokument
- Erfassung der für die Erfüllung gesetzlicher Pflichten erforderlichen Daten
Der Zutritt zur Spielbank ist erst nach erfolgreichem Abschluss dieser Prüfung gestattet.
Personen, die die Vorlage eines Ausweises verweigern oder kein gültiges Dokument vorweisen können, werden nicht eingelassen. Das Personal des Casino Zell am See ist berechtigt und verpflichtet, den Zutritt in diesen Fällen zu verweigern.
5. Zweck der Identitätsprüfung
5.1 Alters- und Zugangskontrolle
Die Identitätsprüfung dient in erster Linie der Sicherstellung, dass ausschließlich volljährige Personen Zugang zur Spielbank erhalten. Dies entspricht den gesetzlichen Anforderungen des österreichischen Glücksspielrechts.
5.2 Erfüllung von Compliance-Pflichten
Als Teil der Casinos Austria AG unterliegt das Casino Zell am See insbesondere den Anforderungen zur Geldwäscheprävention und zur Sorgfaltspflicht gegenüber Kunden. Die Identitätsprüfung beim Zutritt ist ein wesentliches Element dieser Pflichten.
Zu den im Rahmen der Identitätsprüfung erfassten Daten können Name, Geburtsdatum, Dokumentennummer sowie weitere im Ausweis enthaltene Angaben gehören, soweit dies zur Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtungen erforderlich ist.
5.3 Führung von Gästelisten
Im Rahmen gesetzlicher Verpflichtungen kann das Casino Zell am See verpflichtet sein, Besucherdaten zu erfassen und für einen gesetzlich vorgeschriebenen Zeitraum aufzubewahren. Die Verarbeitung dieser Daten erfolgt ausschließlich auf Grundlage der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen und der einschlägigen Glücksspielvorschriften.
- Zutrittsverbote und Selbstsperren
Das Casino Zell am See ist verpflichtet, Personen den Zutritt zu verweigern, die einem Hausverbot unterliegen oder die in einem Selbstsperrregister eingetragen sind. Die Identitätsprüfung beim Zutritt dient auch der Überprüfung, ob eine solche Sperre für die betreffende Person vorliegt.
Besucher, für die ein Zutrittsverbot oder eine Sperre besteht, werden unabhängig von der Vorlage eines gültigen Ausweises nicht eingelassen.
- Datenschutz
Die im Rahmen der Identitätsprüfung erhobenen personenbezogenen Daten werden ausschließlich zur Erfüllung der einschlägigen gesetzlichen Pflichten verarbeitet. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies gesetzlich vorgeschrieben oder behördlich angeordnet ist.
Besucher haben das Recht, Auskunft über die zu ihrer Person gespeicherten Daten zu verlangen, soweit dies nach den geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften zulässig ist.
- Kontakt
Bei Fragen zur Identitätsprüfung oder zu den Zutrittsvoraussetzungen kann das Casino Zell am See über folgende Kontaktdaten erreicht werden:
- Telefon: +43 6542 47447
- E-Mail: [email protected]
- Adresse: Esplanade 4-6, 5700 Zell am See, Österreich
